Hospiz- und Leihvertrag
Zu Ihrer und unserer Sicherheit schließen wir vor Ihrem Aufenthalt Verträge mit Ihnen ab. Darin wird die Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen unseres Hauses geregelt. Den Hospizvertrag und den Leihvertrag können Sie auf Anfrage bei uns erhalten und schon vor der Unterzeichnung in Ruhe durchlesen.
1. Vertrag über vollstationäre Hospizleistungen
Im Hospizvertrag werden alle Leistungen, Rechte und Pflichten verankert, die im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in unserem Hause zum Tragen kommen. Er bildet die Grundlage unserer Arbeit und definiert die vertragliche Bindung zwischen dem Kinder- und Jugendhospiz Bethel sowie den Eltern, Erziehungsberechtigten oder Betreuern des lebensverkürzend erkrankten Kindes.
2. Leihvertrag
Im Leihvertrag wird geregelt, unter welchen Bedingungen die unentgeltliche Überlassung unserer Gästezimmer und deren Einrichtung für Angehörige oder Begleitpersonen erkrankter Kinder erfolgt.
Beide Verträge sind vor jedem stationären Aufenthalt bei uns erneut zu unterzeichnen.