Antrag auf Hospiz- und Pflegeleistungen
Bevor Ihr Kind im Kinder- und Jugendhospiz Bethel aufgenommen werden kann, muss die Hospizversorgung zunächst offiziell beantragt und genehmigt werden. Die dazu erforderlichen Anträge stellen wir Ihnen nachfolgend bereit. Während des Antragsverfahrens stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Antrag bei der Krankenkasse:
Zuerst müssen Sie die die Hospizversorgung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu legen Sie das Formblatt „Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen nach § 39 a Abs. 1 SGB V und §§ 42 und 43 SGB XI“ bei Ihrer Krankenkasse vor. Diesem Antrag hängt die „Ärztliche Bescheinigung zur Hospizversorgung gemäß § 39 a SGB V im Kinderhospiz“ an. Darin wird seitens der behandelnden Ärzte bestätigt, dass eine stationäre Hospizversorgung gerechtfertigt ist.
WICHTIG:
Bevor Sie die ausgefüllten Unterlagen an Ihre Krankenkasse weiterleiten, machen Sie davon bitte eine Kopie für uns!
Antrag beim Landschaftsverband:
Nicht immer werden die Kosten der Hospizversorgung von den Krankenkassen übernommen. Das gilt insbesondere für Privatversicherte. Sollten Sie bereits wissen, dass die Hospizleistungen nicht übernommen werden, stellen Sie zusätzlich einen Antrag beim Landschaftsverband zur Kostenübernahme.