Allgemeine Informationen zur Aufnahme
Das Kinder- und Jugendhospiz Bethel steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen, die lebensverkürzend erkrankt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität oder Religion. Im Regelfall kommen die betroffenen Kinder und Jugendlichen zusammen mit Familienangehörigen, Geschwistern oder anderen Begleitpersonen hierher.
Meist steht bei einem Aufenthalt im Kinder- und Jugendhospiz Bethel die Entlastung der Eltern und Familien im Vordergrund. Deshalb ist es auch möglich, einen Aufenthalt für die erkrankten Kinder und Jugendlichen ohne Begleitung von Angehörigen zu planen.
Die Finanzierung des Hospizaufenthaltes der erkrankten Kinder und Jugendlichen erfolgt normalerweise durch die Kranken- und Pflegekassen oder in manchen Fällen durch den Landschaftsverband. Für Angehörige und Begleitpersonen werden die Aufenthaltskosten durch Spenden finanziert.