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20.12.2012
Eine weitere Spende der Grabe Stiftung
Die Gerd und Hannelore Grabe-Stiftung konnte nun schon zum zweiten Mal eine Spende in Höhe von 10.000 Euro an das Kinderhospitz Bethel überreichen. "Überall wo wir gebraucht werden, sind wir da. So können wir den Aufenthalt der Eltern und Geschwisterkinder mit finanzieren."
Vielen Dank dafür.
Spendenkonto
DE48 4805 0161 0000 0040 77
Sparkasse Bielefeld
Stichwort: HOSPIZKIND
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
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